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13 FAQ: Weiterbildung zum Jugend- und Ausbildungsvertreter

Anzeige | Kategorie: Ausbildung, Weiterbildung, Wirtschaft

JAV – was steckt eigentlich genau hinter dem Begriff? JAV ist die Abkürzung für das Amt des Jugend- und Ausbildungsvertreters. Ein JAV ist in einem Betrieb dafür verantwortlich, die Belange der jungen und in Ausbildung befindlichen Mitarbeiter zu wahren und ihre berechtigten Wünsche durchzusetzen. Um den Erfolg und eine professionelle Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten zu gewährleisten, braucht es Kommunikationsfähigkeit, Gemeinschaftssinn und Fingerspitzengefühl. Ein JAV stellt zum Beispiel Anträge beim Betriebsrat, spricht mit den Personalvertretern Maßnahmen im Rahmen der durchgeführten Ausbildungen ab und hat auch mit Fragen rund um das Thema Gleichstellung zu tun. Die Anforderungen und Aufgaben eines JAV sind vielfältig und dienen nicht selten als Einstieg in die Welt des Betriebsrates.

Dieser Beitrag beantwortet 13 Frequently Asked Questions (FAQs) zum Bereich Weiterbildung JAV.

1. Wie wird man JAV-Mitglied?

JAV-Mitglieder werden im Rahmen einer Versammlung gewählt.

2. Welche Basis ist für die Wahl der JAV erforderlich?

In Betrieben, die mindestens 5 Mitarbeiter unter 18 Jahren bzw. Auszubildende unter 25 Jahren beschäftigen, wird – laut Gesetz – eine JAV gewählt. Zusätzlich muss in dem Betrieb ein Betriebsrat installiert sein. Treffen diese beiden Aspekte zu, regelt das Betriebsratsgesetz alles Weitere zur Wahl. Der Wahlvorstand ist dafür verantwortlich, dass die Wahl der JAV entsprechend gesetzeskonform stattfindet.

3. Was geschieht, wenn der Betriebsrat die Wahl der JAV nicht initiiert?

Falls der Betriebsrat die Wahl nicht durchführen lässt, missachtet er das Gesetz. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Wahl anzusetzen. Falls der Arbeitgeber dies nicht tut, können Gewerkschaftsvertreter oder die Belegschaft selbst zum Arbeitsgericht gehen und die Auflösung des Betriebsrats fordern.

4. Wie wichtig sind Seminare für das JAV-Amt?

Damit ein junger Mensch die Rechten und Pflichten eines JAVis wahrnehmen kann, benötigt er eine gewisse Vorbereitung. Diese Vorbereitung dient dazu, mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu sprechen. Rechtliche Hintergründe, Prozess-und Verfahrensabläufe müssen ihm geläufig sein. Ein solches Wissen wird in speziellen Seminaren vermittelt. Strategische Verhandlungsführung, teamorientiertes Arbeiten und mehr stehen dabei auf dem Programm.

5. Welche Rechte hat eine JAV?

Die Rechte des JAV-Mitglieds bestehen darin, dass er – neben eigenen JAV-Sitzungen – an BR-Sitzungen teilnehmen kann, bei denen die Belange der Auszubildenden und der jungen Beschäftigten Thema sind. In diesem Rahmen kommuniziert er mit Betriebsrat und Arbeitgeber. Mithilfe des Teilnahmerechts können JAVs maßgeblichen Einfluss auf die Ausbildungsverhältnisse und damit auch auf das Betriebsklima nehmen. Die JAV kann zudem Beschlüsse des BR aussetzen.

6. An welchen Veranstaltungen darf ein JAVi konkret teilnehmen?

Zu den Veranstaltungen, an denen Mitglieder der JAV teilnehmen dürfen, gehören Betriebsratssitzungen, Einstellungsgespräche und Schulungen. Außerdem darf eine JAV selbst Sitzungen und Versammlungen führen.

7. Gehört der Zeitaufwand für die Versammlungen und die Vorbereitung zur Arbeitszeit?

Ja. Der Arbeitgeber muss das JAV-Mitglied von den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen freistellen. Das Arbeitsentgelt darf nicht gemindert werden und es darf auch keine wie auch immer geartete Verrechnung von Arbeitszeit stattfinden.

8. Ist der Posten des JAVis geeignet, um später im Betriebsrat tätig zu sein?

Der Einstieg über die Position als JAV-Mitglied ist ideal, um sich langfristig im Betriebsrat zu engagieren. Dabei können Betroffene auf den ersten Erfahrungen in jungen Jahren aufbauen. Die regelmäßige Weiterbildung für ein Amt im Betriebsrat ist dabei ebenfalls unverzichtbar.

9. Besteht für einen JAVis ein Schulungsanspruch?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt in § 70 die Aufgaben, die die JAV wahrnimmt. In § 65 in Verbindung mit § 37 BetrVG steht explizit, dass der Arbeitgeber JAV-Mitglieder von der Arbeit freistellen und die Kosten für ein solches Seminar übernehmen muss.

10. Wer entscheidet über die Schulung eines JAV-Mitglieds?

Der Betriebsrat kann jedes JAV-Mitglied zu einer Schulung entsenden. Ziel der Schulung ist, den frisch gewählten Mitarbeiter fit für seine Aufgaben im Betrieb zu machen.

11. Können auch teilzeitbeschäftigte JAV-Mitglieder eine Schulung wahrnehmen?

Ja. Es spielt keine Rolle, ob ein JAVi in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Falls die Schulung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, erhalten Betroffene einen Freizeitausgleich.

12. Muss ein JAV-Mitglied die Kosten für eine Schulung vorstrecken?

Nein. In der Regel bezahlt der Arbeitgeber die Kosten mit der Anmeldung zur Schulung.

13. Wie ist der ordentliche Ablauf von der Entscheidung für ein Seminar bis zur Teilnahme?

Um ein relevantes Seminar zu belegen, entscheidet die JAV über die Teilnahme an einer solchen Schulung. Sie legt ihre Entscheidung dem Betriebsrat vor, der endgültig dafür sorgt, dass das Seminar stattfindet. Da die JAV keine gültigen Beschlüsse gegenüber einem Arbeitgeber fassen kann, muss der Betriebsrat an dieser Stelle unterstützen. Der Betriebsrat entscheidet auch, wer wann und wo an einem Seminar teilnimmt. Die JAV kann allerdings durch ihre Stimmrechte die Inhalte des Seminars und auch die zu entsendende Person mitbestimmen.

Fazit: Weiterbildung ist wertvoller denn je

Bildung und Weiterbildung sind wesentlich für den Erfolg eines Menschen in Wirtschaft und Wissenschaft. Wissen ist wertvoll und wird tendenziell immer wichtiger. Globalisierung, Digitalisierung und ständige Neuerungen am Markt erfordern einen wachen Geist, Lernbereitschaft und Aufnahmefähigkeit. Bildung und Weiterbildung dient also nicht alleine dazu, sich auf eine einzelne, bestimmte Aufgabe vorzubereiten. Sie ist darüber hinaus zentral, um die geistige Anpassungsfähigkeit eines Menschen langfristig zu schulen und die geistige Beweglichkeit zu schärfen. Auf diese Weise werden verantwortungsvolle, flexible und umsichtige Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertreter und auch Arbeitgeber geformt