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Monats Archiv: September 2013

Zwangsumzug Widerspruch bei ALG 2 (Hartz 4)

Kurz gesagt, einen Zwangsumzug gibt es nicht. Niemand, der ALG 2 (Hartz 4) bezieht, kann dazu gezwungen werden, die Wohnung aufzugeben und einen Zwangsumzug zu machen. Das Amt hat jedoch in Form eines Bescheids Möglichkeiten zu handeln, wenn die Hartz 4 Miete für die Hartz 4 Wohnung zu hoch ist. Wenn der Bescheid ins Haus flattert, gibt es darin die Mitteilung, dass die Mietkosten zu hoch sind. Darüber hinaus wird jeder Wohnungsinhaber nun nach § 22 I SGB II dazu aufgefordert, die hohe Miete zu senken. Wie das von statten gehen soll, bleibt jedem selbst überlassen. Am besten ist es, hier einfach nochmal alle Kosten nachzuprüfen, ob der Betrag auch wirklich zu hoch ist. Ansonsten bleibt immer noch die Möglichkeit, eventuell ein Zimmer der Wohnung zu vermieten. Darüber hinaus sollte auch genau geprüft werden, ob ein Umzug in eine günstigere Wohnung Ihnen zumutbar ist. Liegt hier eine psychische Krankheit mit Rückfallrisiko, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Hilfe durch Nachbarn oder das soziale Kontaktumfeld für die Kinder wie Kindergarten oder Schule vor, ist ein Zwangsumzug bei Hartz 4 nicht zu fordern. (mehr …)