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Deutschlandstipendium als Begabtenförderung

Anzeige | Kategorie: Bildung, Studium

Beim Deutschlandstipendium handelt es sich um eine Unterstützung in finanzieller Form. Schüler, Studenten und Jungwissenschaftler, aber auch Sportler oder Künstler können sich dafür bewerben. Es handelt sich dabei um eine Begabtenförderung eines Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten bzw. auf Grund politischer oder sozialer Kriterien.

BMBF setzt sich für Deutschlandstipendium ein

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt hierbei die finanziellen Mittel einigen großen Begabtenförderungswerken zur Förderung der Stipendiaten zur Verfügung. Forschungseinrichtungen wie die Fraunhofer- und die Max-Planck-Gesellschaft oder die Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft vergeben Stipendien. Aber auch durch Unternehmen, Gemeinden und Privatpersonen ist dies möglich. Erwähnt sei hierbei z.B. auch das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das eine Sonderstellung in der Begabtenförderung einnimmt.

Verschiedene Wege zum Deutschlandstipendium

Es gibt weiterhin die Möglichkeit, sich über eine Hochschule für das Deutschlandstipendium zu bewerben. Es ist einkommensunabhängig und ergänzt mit 300 Euro auch das BAföG. Dabei werden 150 Euro vom Staat finanziert und der Rest kommt aus privaten Bereichen. Diese Förderung erhält der Stipendiat in voller Höhe. Es erfolgt keine Anrechnung auf das BAföG und es sind keine Sozialabgaben fällig. Gefördert werden min. 2 Semester und max. die Regelstudienzeit. Nach einem Jahr wird geprüft, ob die Kriterien zur Förderung noch gegeben sind.

Begabung als wesentlicher Faktor

Auch für das Deutschlandstipendium muss der Studierende außerordentlich begabt sein und einen Werdegang mit erkennbaren herausragenden Leistungen aufweisen. Aber auch junge Talente haben eine Chance, denn auch Auszeichnungen bei „Jugend forscht“ oder andere Fachpreise, werden bei der Auswahl berücksichtigt. Sowohl die Voraussetzungen und das Auswahlverfahren sowie die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendien können über die Hochschulen abgerufen werden. Per Gesetz ist geregelt, dass die Stipendien gleichmäßig auf alle Fachbereiche aufgeteilt werden. Einen Rechtsanspruch auf das Deutschlandstipendium gibt es jedoch nicht.