Home » Bildung » Bildungsgutschein: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Bildungsgutschein: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Anzeige | Kategorie: Bildung, Studium, Weiterbildung

Arbeitslosigkeit ist und bleibt deutschlandweit ein wichtiges Thema. Um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende abzuwenden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist der Erwerb neuen Wissens über einen Bildungsgutschein. Doch wie bekommt man diesen? Wir klären über die Zugangsvoraussetzungen auf.

Bildung beginnt bereits im Kindesalter und ist der Erfolgsfaktor für ein finanziell sorgloses Leben. Aufgrund unserer schnelllebigen Zeit ist es jedoch nicht unwahrscheinlich, dass sich die Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt kurzerhand ändern können. Einige Berufe lösen andere in Sachen Wichtigkeit ab. Und auch innerhalb einer Branche kann es zu einem Umschwung kommen. Hier hilft der Bildungsgutschein weiter. Seine Aufgabe ist es, die immer noch bedrohlich hohe Zahl an von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zu senken.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Bildungsgutschein?

Weiterbildung gilt als guter Weg, um sich neuen beruflichen Chancen gegenüber zu öffnen. Hier stellt der Bildungsgutschein eine attraktive Möglichkeit dar, entsprechende Maßnahmen zu finanzieren. Um einen Bildungsgutschein beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Förderungsberechtigt ist folgender Personenkreis:

  • Menschen, die Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen
  • Betroffene, die Leistungen nach SGB II (Hartz IV) erhalten
  • Personen, die sich in Kurzarbeit befinden
  • wer eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung hat und aktuell arbeitslos ist
  • wer aktuell einen Job ausübt, jedoch von Kündigung bedroht ist oder wenn der Arbeitsvertrag auszulaufen droht

Ob eine Weiterbildungsmaßnahme über den Bildungsgutschein finanziert wird, liegt immer im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Da es sich um eine so genannte Kann-Leistung handelt, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein.

Generell gilt: Bevor ein Bildungsgutschein bewilligt wird, muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stattgefunden haben.

Optimal auf den Beratungstermin vorbereiten

Nachdem alle formalen Voraussetzungen erfüllt wurden, folgt der Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit. Auf dieses Gespräch sollte man sich gut vorbereiten und einige Unterlagen mitbringen. Dazu gehören Nachweise über die eigenen Bewerbungsbemühungen, Informationen über die angestrebte Weiterbildung oder Umschulung sowie den entsprechenden Bildungsträger als auch Informationen darüber, wie relevant die angestrebte Weiterbildung oder Umschulung in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt ist. Darüber hinaus helfen auch Nachweise über künftige Berufschancen nach Abschluss der Weiterbildung oder Umschulung. Hilfreich können Pressemitteilungen, Stellenangebote und Studien sein.

Schritt für Schritt zum Bildungsgutschein

Bevor es zum neuen Job gehen kann, müssen 6 Schritte bewältigt werden. Diese sind:

  1. Beratung über den Bildungsgutschein beim Arbeitsamt und Beantragung des Gutscheins
  2. Erhalt des Bildungsgutscheins
  3. Recherche über Weiterbildungsangebote
  4. Beratungsgespräch beim jeweiligen Bildungsträger
  5. Zulassungsbestätigung und Kursbeginn
  6. Erfolgreiche Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme

Wie sieht der Bildungsgutschein aus?

Wer den Bildungsgutschein erhält, sollte wissen, dass dieser an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Direkt auf dem Bildungsgutschein ist die Dauer der Maßnahme sowie die Gültigkeitsdauer des Gutscheins vermerkt und der regionale Geltungsbereich ablesbar. Außerdem lassen sich nähere Angaben zur Art der Weiterbildung und das individuelle Bildungsziel einsehen.

Wichtig: Der ausgestellte Bildungsgutschein muss innerhalb der angegebenen Frist eingelöst werden, sonst verfällt er!

Welche Leistungen beinhaltet der Bildungsgutschein?

Dank dem Bildungsgutschein werden nicht nur die Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung übernommen. Auch ein Unterhaltsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes wird gezahlt – ebenso wie anfallende Fahrtkosten sowie die Kosten für eine erforderliche Kinderbetreuung. Hierfür muss jedoch ein gesonderter Antrag gestellt werden.